In der 4. öffentlichen Sitzung des „Interoperability Councils for Digital Health in Germany“ wurde vergangene Woche der Kriterienkatalog für die Empfehlung von Interoperabilitätsspezifikationen an das BMG verabsschiedet.

Eine solche Empfehlung ist maßgeblich dafür, dass Spezifikationen in künftigen Gesetzen und Regelungen des BMG Berücksichtigung finden können. Der verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass Spezifikationen, in denen medizinische Daten strukturiert repräsentiert werden, auf FHIR aufsetzen müssen, um vom Expertengremium empfohlen werden zu können. Ausgenommen sind Spezifikationen, für deren Anwendungsbereich bereits anderslautende Gesetze existieren.

Ziel des Councils ist es, bei zukünftigen Spezifikationen technologische Konvergenz zu erreichen, um die Interoperabilität besser beurteilen und überprüfen zu können, mehr Wiederverwendbarkeit zwischen den Spezifikationen zu erreichen und die Aufwände für deren Implementierung zu reduzieren. 

Die Probleme, die entstehen, wenn Spezifikationen immer wieder auf anderen Basisstandards aufsetzen oder gar komplett proprietär definiert werden, hat das in der gleichen Sitzung vorgestellte Positionspapier des Arbeitskreises „Datenflow in der Onkologie“ aufgezeigt: Dort wurden in den letzten Jahrzehnten über 30 Interoperabilitätsspezifikationen festgelegt, von denen jedoch keine zwei sowohl in Datenrepräsentation als auch Übertragungsprotokoll harmonisiert waren. Dies traf zunächst die Entwickler der Softwaresysteme, die zu deren Umsetzung verpflichtet waren, aber indirekt über explodierende Kosten auch die Anwender dieser Systeme und durch die schlechte Wart- und Testbarkeit der Software, hohe Arbeitsbelastung der Entwickler und geringe Wiederverwendbarkeit bereits ausführlich getesteten Codes letztendlich auch die Datenqualität und damit Patientensicherheit.

Das klare Bekenntnis zu HL7 FHIR ermöglicht es nicht nur, erstmals UseCase-übergreifende Interoperabilität herzustellen, sondern auch, die INA-Plattform zu weit mehr als einem Verzeichnis empfehlenswerter Spezifikationen weiterzuentwickeln. Da FHIR-Spezifikationen in maschinenlesbarer Form vorliegen, können diese nicht nur als Dokument publiziert werden, sondern auch als importierbares Package und als validierbares Schema, das zum Testen von Implementierungen verwendet werden kann. Perspektivisch ist auch die Publikation von Tools, Bibliotheken, Testscripten oder Referenzvalidatoren  und -implementierungen denkbar.

Bereits jetzt nutzt der Kriterienkatalog des Expertengremiums die maschinenlesbare Natur von FHIR-Spezifikationen, um deren Qualität zu beurteilen. Beispiele können automatisiert auf Konformität zur Spezifikation getestet, die Vollständigkeit und Verfügbarkeit von Terminologien geprüft und die Dokumentation mittels Templates harmonisiert werden.

Dadurch können mit INA erhebliche Mehrwerte für die Nutzer der dort veröffentlichten Spezifikationen erzeugt werden, die weit über das Herunterladen eines statischen Dokumentes hinausgehen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Möglichkeiten schnell und unbürokratisch realisiert werden.